Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die kieferorthopädische Behandlung. Zur Kostensenkung wurde im Jahr 2002 ein Abstufungssystem eingeführt. Die Fehlstellungen wurden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt. Eine Kostenübernahme erfolgt erst ab Indikationsstufe drei. Erhalten Sie die Zusage der Kostenübernahme, übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Behandlungskosten. Beim ersten Kind werden zunächst 80 % der Behandlungskosten getragen. Bei weiteren Kindern der Familie sind es 90 % der Kosten, die übernommen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden Ihnen die restlichen Kosten, die Sie bislang als Eigenanteil getragen haben, erstattet.
Bei der Stufe 1 und 2 müssen, wenn der Patient eine Behandlung wünscht, die Kosten selbst getragen werden. Dies gilt auch für Erwachsene, deren Behandlung erst ab dem 18. Lebensjahr beginnt. Ausnahmen sind dann möglich, wenn eine extrem ausgeprägte Zahnfehlstellung vorliegt oder eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung notwendig ist.
Individuelle Wahlleistungen
Möchte der Patient individuelle Leistungen für seine Behandlung haben, die über die vorgeschriebene Grundversorgung hinausgehen, sind diese als Privatleistung zu begleichen. Ob und welche Zusatzleistungen sinnvoll sind und welche Kosten damit verbunden sind, erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Privat versicherte Patienten
Wenn Sie privat versichert sind, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wieviel die Krankenkasse von den Behandlungskosten übernimmt. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Private Zusatzversicherungen
Bevor Sie eine private Zusatzversicherung abschließen, erscheint es uns wichtig, dass Sie sich von einem Versicherungsberater Ihres Vertrauens, umfassend über die Versicherungsbedingungen informieren lassen.